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Inhalt und Stil unserer Blogs unterscheiden sich. Wie langweilig wäre es sonst, überhaupt auf diesen "Zug" aufgesprungen zu sein. Man kann also sagen, dass die Blogsphäre zwar kein komplettes und schon gar kein repräsentatives aber dennoch ein Spiegelbild der Gesellschaft sein wird.
Interessant ist, wie fulminant sich manch eine Diskussion über Themen entwickelt, die im "normalen Leben", zu kurz kommt oder die aus bestimmten Gründen dort so nie geführt würde. Ich denke an Blogs, die, wie vielfach festgestellt worden ist, eine äußerst einseitige, ja geradezu fremdenfeindliche Entwicklung hinter sich gebracht haben. Die überwiegend islamophoben Beiträge sprechen nichts desto trotz eine große Menge Menschen an. Das ist an den Besucherzahlen und sehr vielen Kommentaren festzustellen.
Im Internet äußern sich viele Menschen (vermeintlich) anonym. Sie sind, durchaus aus guten Gründen, nicht bereit, ihre Identität preiszugeben. Manchen ist zwar bewusst, dass sie oder er identifiziert werden kann, wenn ein wirkliches Interesse daran bestehen würde. Aber solche Fälle sind wahrscheinlich doch eher selten.
Die Verantwortung für seine Bloginhalte trägt jeder Blogger persönlich. Der deutsche Gesetzgeber hat mit seiner bekannt akribischen Art und Weise dafür gesorgt, dass Blogger aber auch andere Leute, die Beiträge im Internet veröffentlichen, permanent von möglichen Sanktionen durch die Ritter der Rechtspflege und deren Mandanten bedroht und teilweise sehr systematisch kontrolliert werden. Allein das Impressum, das wohl auch für Blogs inzwischen Pflichtübung ist, sorgt für "eine schnelle Zugriffsmöglichkeit".
Die schöne neue Welt des Internets
Ein solche Headline kriegt einen komischen Beigeschmack, wenn man erst einmal persönlich von denen eingeholt wurde, die ihren rechtspflegerischen Auftrag strikt zu ihrem persönlichen Vorteil auslegen.
Wie in dem Fall der islamophoben Blogs kann man mir als "Multi-Kulti-Clown" und mehrfach Abgemahnten und vorgestern mit einer "einstweiligen Verfügung" beglückten Blogger vorwerfen, dass ich im einen Fall schlicht neidisch auf deren hohe Besucherzahlen bin und im anderen Fall über ein mangelndes Rechtsverständnis verfüge. Gekauft!
Was bewegt die Bloggerin oder den Blogger dann, wenn sie/er eine Abmahnung und/oder eine einstweilige Verfügung bekommen? In meinem Fall ist der Begriff "Depression" bestimmt keine schlechte Zustandsbeschreibung. Auf der einen Seite steht die Wut über die eigene Blödheit (hätte ich doch nicht...). Auf der anderen Seite fühle ich mich nicht nur wirklich unfair und ungerecht behandelt, ich bin auch wütend darüber, dass es bei uns überhaupt möglich ist, Leute in dieser Form persönlich und finanziell unter Druck zu setzen. Natürlich ziehe ich in Betracht, dass ich etwas gemacht habe, was nicht in Ordnung war (das habe ich auch früher immer wieder betont).
Trotzdem dominiert ein anderes Gefühl. Nämlich das, ungerecht behandelt zu werden. Ich fühle mich einem System gegenübber hilflos ausgeliefert, das mir aufgrund der finanziellen Risiken, denen ich ausgesetzt bin, nicht einmal die Chance lässt, so genannte Rechtsmittel einzulegen. Jeder Mensch, der mit solchen Dingen bisher nicht in Berührung kam und demnach übber keine "Erfahrung" mit Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen verfügt, wird bestimmt nachvollziehen können, was ich meine. Man bekommt erst einen Eindruck davon, was das bedeutet, wenn man selbst betroffen ist.
Zuerst stellt man fest, dass keine Rechtsschutzversicherung (in Deutschland) diese Fälle vertritt. Schon da wird angesichts der Erstberatung durch einen Anwalt, für die die Kosten nicht unter 200 Euro liegen, klar, dass man die Abmahn- und Lizenzgebühren am besten gleich überweist. Parallel entwickelte sich bei mir eine Art mentales Fluchtverhalten: Schnell erledigen und ja nichts mehr davon hören.
In meinem Fall bin ich davon jetzt aber weit entfernt. Nach der 2. Abmahnung und der darauf folgenden einstweiligen Verfügung werde ich mich anwaltlich beraten und vertreten lassen. Dabei ist es mir egal, was an Kosten entstehen wird. Hätte ich nicht Rücksicht auf meine Frau und unsere Existenz zu nehmen, würde ich in Betracht ziehen, mich für mein Fehlverhalten, Vergehen, kriminellen Akt ins Gefängnis sperren zu lassen. Auch das kann mir passieren. An dieser Stelle sei nochmals in Erinnerung gerufen, um was es aktuell geht:
Meine erste Abmahnung (Brötchenfoto) hat für einigen Wirbel im Internet gesorgt. Dabei war mein Beitrag sehr klein und übrigens in keinster Weise polemisch. An den lebhaften Diskussionen, die daraus folgten, habe ich mich wenig und eher sehr zurückhaltend beteiligt. Mitte September wurde ich wieder für ein Foto abgemahnt, das ich ein paar Monate vor dem Brötchenfoto in meinem Blog per Hotlink eingebunden hatte. Das Foto eines Bierkruges hatte ich direkt von einer holländischen Website. Ich verlinke das Foto nicht. Das könnte ja ebenfalls verboten sein. Weiß das zufällig jemand? Es ist übrigens auch heute noch dort vorhanden. Der Unterschied zum Originalfoto besteht darin, dass in dem von mir benutzten Fall der obligatorische schwarze Rand nicht vorhanden ist. Die Größe und Daten sind völlig identisch. Entweder hat der Betreiber der holländischen Website irgendeine Verbindung oder dieser hat es ebenfalls unerlaubt benutzt. Nicht einmal das weiß ich.
Für diese 2. Abmahnung habe ich über 600 Euro Gebühren bezahlt. Die Unterlassungserklärung habe ich nicht abgegeben, sondern darauf hinwiesen, dass ich alle Beiträge meines Blogs komplett gelöscht hätte. Hier habe ich über diesen Vorgang ja ebenfalls geschrieben. Damit, so dachte ich, wäre die Sache wirklich ein für allemal erledigt. Schließlich hatte ich auf Anraten meines Anwalts auch im Brötchenfall keine solche Erklärung abgegeben und in einem eigenen Text (vom Anwalt verfasst) erklärt, dass ich das Foto nicht mehr benutzen werde. Im ersten Fall reichte es aus. Im zweiten, obwohl es sich um das gleiche Anwalt- und Mandantenpaar handelte, nicht. Stattdessen erhielt ich die einstweilige Verfügung. Und das, obwohl alle Daten gar nicht mehr vorhanden sind. Mit normalem Menschenverstand wird man da Probleme haben zu folgen.
Übrigens ist das Thema "Abmahnung", jedenfalls im Zusammenhang mit einer Urheberrechtsverletzung, im Moment scheinbar keines mehr.
am 10. November habe ich bei Alexander Endl, dem ich für seine Aktion sehr dankbar bin, diesen (abschließenden) Kommentar in der Sache geschrieben:
Update:
Heute vor einer Woche rief mich mein Anwalt mit und teilte mir mit, dass der Termin für die Verhandlung wg. meines Einspruchs gegen die einstweilige Verfügung an diesem Mittwoch in Hamburg sein solle. Die Einladung des Gerichts lag mir bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.
Weiter eröffnete mir mein Anwalt, dass er ein langes Gespräch mit einer Richterin vom LG Hamburg hatte. Diese hatte ihm mitgeteilt, dass die Entscheidung quasi bereits feststehe. Der 9seitige Einspruch hätte keine Chance.
Ich habe noch am Telefon entschieden, den Einspruch gegen die einstweilige Verfügung zurückzunehmen. Das hat alles keinen Sinn. Ich habe weder die Nerven noch das Geld, um am Ende womöglich wegen dieser Sache durch die Instanzen zu gehen.
Jetzt rechne ich damit, dass ich zusätzlich zu den bisherigen Kosten, die ich bisher hatte (ca. 2000 Euro) weitere ca. 1000 Euro (für die einst. Verfügung) bezahlen muss.
Ich könnte kotzen.
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